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Anwaltskanzlei

Honorar

Die Honorarverrechnung der österreichischen Rechtsanwälte erfolgt nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) bzw. nach den individuell getroffenen Honorarvereinbarungen.


Das Erstgespräch bietet die Gelegenheit, die für die Bearbeitung der Angelegenheit anfallenden und die soweit vorhersehbaren Kosten zu besprechen.

 

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, nehmen wir Kontakt mit Ihrem Versicherer auf.

Kontakt

Kontakt
Mag. Birgit Primus, Rechtsanwältin
8552 Eibiswald 532 (Ärztezentrum) 
Telefon: 0664/5437093
Email: office@primus-anwalt.at

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© 2025, Rechtswanwältin Mag. Birgit Primus

Die Honorarverrechnung der österreichischen Rechtsanwälte erfolgt nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) bzw. nach den individuell getroffenen Honorarvereinbarungen.
Das Erstgespräch bietet die Gelegenheit, die für die Bearbeitung der Angelegenheit anfallenden und die soweit vorhersehbaren Kosten zu besprechen. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, nehmen wir Kontakt mit Ihrem Versicherer auf.

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© 2025, Rechtswanwältin Mag. Birgit Primus

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